Das NEUSTART Konzept der Bewährungshilfe

Die Fallzahl für Betreuungen in der Bewährungshilfe lag Anfang 2007 in Baden-Württemberg ähnlich wie in anderen deutschen Bundesländern knapp unter 100 Klienten pro hauptamtlichem Bewährungshelfer. Von einer adäquaten Betreuung in gewünschter Intensität konnte zu diesem Zeitpunkt nicht gesprochen werden. Die von NEUSTART durchgeführte Reform der Bewährungshilfe musste sich daher in erster Linie auf die Absenkung der Fallzahl pro Mitarbeiter konzentrieren, ohne die eine angemessene, differenzierte Betreuung kaum möglich erscheint.
Erklärtes Ziel von NEUSTART ist es, binnen der nächsten Jahre die Betreuungszahl von 100 auf 60 Klienten pro hauptamtlichen Bewährungshelfer zu reduzieren. Vier Jahre nach der Übertragung in freie Trägerschaft ist bereits eine signifikante Fallzahlsenkung festzustellen. So betreut ein hauptamtlicher Bewährungshelfer aktuell im Durchschnitt ca. 75 Klienten.
Das NEUSTART Konzept der Bewährungshilfe gründet auf dem Prinzip, im ersten Gespräch mit jedem neuen Klienten zu prüfen, wie sich seine psychosoziale und wirtschaftliche Situation darstellt und in welchen Bereichen Probleme bestehen. Auf Grundlage dieser Ersterhebung wird Art, Umfang und Intensität der Betreuung festgelegt:
- die Form der Bewährungshilfe: haupt- oder ehrenamtlich
- die Intensität der Betreuung, d.h. die Häufigkeit von Treffen zwischen Klienten und Bewährungshelfer
- der Bewährungshelfer, der sich aufgrund seiner Qualifikation, Arbeitsschwerpunkte und Erfahrungen für die Betreuung des jeweiligen Klienten besonders eignet
Erst mit Abschluss der Ersterhebung erfolgt die endgültige Fallvergabe.
Das Spektrum an Interventionsmöglichkeiten ist weit gespannt und kann von einer Intensivbetreuung (Probleme in elementaren Lebensbereichen, durchschnittlich 2,5 Betreuungskontakte pro Monat) bis hin zum rein formellen Kontakt reichen (keine elementaren Probleme, Betreuungskontakte nur auf Anforderung des Klienten oder des Gerichts).
Die Situation des Klienten wird während der Betreuung fortlaufend bewertet, indem die in der Ersterhebung festgestellten Problembereiche überprüft und die Betreuung auf die sich verändernde Situation angepasst werden.
Zudem wird regelmäßig geprüft, ob aus Sicht der Sozialarbeit die weitere Betreuung des Klienten durch einen Bewährungshelfer notwendig ist. Spätestens nach Ablauf von mehr als der Hälfte der Unterstellungszeit erfolgt nach Analyse des Zusammenhangs zwischen Deliktverhalten und sozialer/persönlicher Problemsituation, eine Überprüfung, ob sich die Beendigung der Betreuung empfiehlt. Sollten die Betreuungsziele erreicht resp. die Auflagen und Weisungen erfüllt sein und besteht kein weiterer Hilfebedarf, wird die Empfehlung an den zuständigen Richter ausgesprochen, die Unterstellung aufzuheben.
Kontinuität und Vernetzung sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sozialarbeit in der Betreuung Straffälliger. Daher kooperieren NEUSTART Bewährungshelfer eng mit anderen sozialen Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und, nicht zuletzt, mit Sozialarbeitern der Justizvollzugsanstalten.
Widerrufsquote: zentraler Indikator für den Erfolg der Bewährungshilfe
Ein zentraler Indikator für den Erfolg der Bewährungshilfe ist die Prozentzahl an Bewährungshilfeunterstellungen, welche jährlich – bemessen an der Gesamtzahl beendeter Bewährungshilfeunterstellungen – durch Widerruf beendet werden. Widerrufe werden von Richtern wegen neuer Straftaten oder bei erheblichen Verstößen gegen Auflagen und Weisungen ausgesprochen, wenn die Gefahr neuer Straftaten besteht. In der Regel führt der Widerruf zur Inhaftierung des rückfälligen Straftäters, die mit hohen Kosten für die Gesellschaft verbunden ist.
Widerrufsquote in den Jahren 2004-2009 von 21,5 % auf 18,5 % gesenkt
In Baden-Württemberg hat sich die Anzahl von Widerrufen in den Jahren 2004 bis 2009 um 285 auf 1.882 (Stand: 31.12.2009) reduziert: Die Widerrufsquote verringerte sich damit von 21,5 % (Stand: 31.12.2004) auf 18,5 % (Stand: 31.12.2009). 2010 lag sie mit 18,2 % sogar noch unter dem Wert des Vorjahres Diese Tendenz ist umso erfreulicher, als Baden-Württemberg im Bundesvergleich seit über fünf Jahren unter den Durchschnittswerten liegt.
Die Betreuung von Haftentlassenen
Zahlreiche Faktoren führten in der Vergangenheit dazu, dass Haftentlassene oft geraume Zeit warten mussten, ehe die meist dringend benötigte Betreuung durch die Bewährungshilfe einsetzen konnte. Vielfach erhielten die Bewährungshelfer nur unzureichende und/oder verspätete Informationen zur sozialen Situation, den persönlichen Lebensumständen und fallspezifischen Eigenheiten des Klienten. Dieser Sachverhalt ist von besonderer Brisanz, da in den ersten Wochen nach der Haftentlassung das Rückfallrisiko in die Straffälligkeit am größten ist.
Um diesen Missstand beizulegen, hat NEUSTART gemeinsam mit Sozial-arbeitern des Justizvollzugs in den vorangehenden Jahren ein Konzept zur Verbesserung der Betreuung von Haftentlassenen entwickelt, das drei wesentliche Handlungsziele fixiert, um eine rasche Betreuungsaufnahme zu ermöglichen:
- spätestens eine Woche nach der Haftentlassung sollte das erste Treffen von Klient und Bewährungshelfer stattfinden
- dem Bewährungshelfer sollten bereits vor diesem Zeitpunkt alle betreuungsrelevanten Informationen aus der Zeit des Vollzugs vorliegen
- im Bedarfsfall werden schon vor der Haftentlassung persönliche Treffen zwischen Bewährungshelfern und zukünftigen Klienten oder – alternativ – Nachsorgekonferenzen durchgeführt
Bereits im zweiten Jahr der Durchführung dieser Maßnahmen wurde in mehr als 1.000 Fällen nach diesem Standard vorgegangen.
Broschüre zum Download:
Bewährungshilfe
Poster zum Download:
Bewährungshilfe-Poster





