Das NEUSTART Konzept der Gerichtshilfe

Aufgabe und Ziel der Gerichtshilfe ist die Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Gerichte in ihrem Entscheidungsfindungsprozess bei der Festlegung juristischer Maßnahmen (z.B. Sanktionen, Weisungen und Auflagen) im Kontext einer strafbaren Handlung.
Häufig lassen Straftaten keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Täters zu. Sozialarbeiterische Erhebungsgespräche sind hierbei überaus hilfreich, da sie auf Grundlage von „Anamnese, Diagnose und Prognose“ wertvolle Hintergrundinformationen über den Täter und dessen soziales Umfeld und die Folgen der Straftat für das Opfer liefern.
Welche Aufgaben nimmt die Gerichtshilfe wahr?
Im Vorverfahren verschafft die Gerichtshilfe Einblick in die Lebenssituation, die Persönlichkeit, das Lebensumfeld und die Entwicklung erwachsener Beschuldigter, – Faktoren, die für die Strafzumessung bzw. die Strafaussetzung zur Bewährung und die damit verbundenen Auflagen und Maßregeln sehr wesentlich sind.
Parallel hierzu werden auch Befunde über mögliche Ursachen und Motive strafbaren Verhaltens erstellt. Diese enthalten Prognosen, ob bei Verzicht auf eine Haftstrafe und auf Grundlage gezielter Resozialisierungsmaßnahmen ein „Leben ohne Kriminalität“ künftig wahrscheinlich ist.
Darüber hinaus wird die Gerichtshilfe hinzugezogen, wenn juristische Entscheidungen vorzubereiten sind, z.B. die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (Haftentscheidungshilfe) oder die Einholung eines psychiatrischen/psychologischen Gutachtens.
Eine weitere wesentliche Aufgabe der Gerichthilfe stellt die Opferberichterstattung dar, die sich ausschließlich auf die Analyse und Bewertung der Auswirkungen einer Straftat und der damit verbundenen juristischen Entscheidung auf das Opfer konzentriert.
Im Vollstreckungsverfahren kann die Gerichtshilfe zur Vorbereitung folgender Entscheidungen mit Erhebungen beauftragt werden:
- Entscheidungen, die sich auf eine Strafaussetzung zur Bewährung beziehen
- Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
- Entscheidungen in Gnadenverfahren und in Verfahren über Registervergünstigungen
- Entscheidungen über die Bewilligung von Strafaufschub, Zahlungserleichterungen und die Distanznahme von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe bei Verurteilungen zu Geldstrafe
Aufgrund der bis 31.12.2006 bestehenden direkten Anbindung an die jeweilige Staatsanwaltschaft entwickelten sich in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs – abhängig von der jeweiligen Auftraggeberpräferenz – unterschiedliche Schwerpunkte, Spezialisierungen und Kompetenzbereiche der Gerichtshilfe. Die Erhebungsaufträge an die Gerichtshilfe im Jahr 2006 waren darüber hinaus landesweit sehr unterschiedlich verteilt.
NEUSTART führte diese Einzelkompetenzen in den Jahren 2007-2011 zu einem inhaltlich und qualitativ homogenen Angebot zusammen, das den Interessen aller Anspruchsgruppen gerecht wird und damit die Bedürfnisse, Anliegen und Erwartungen von Klienten und Auftraggebern gleichermaßen berücksichtigt.
NEUSTART verfolgt das Ziel, die bisherigen Prozesse – im Rekurs auf bewährte Verfahrensweisen – in der Gerichthilfe weiter zu optimieren. So soll bereits im Vorverfahren die sozialarbeiterische Stellungnahme von NEUSTART Experten in kritischen Fällen angefragt werden, bei welchen eine Bewährungshilfeunter-stellung in Aussicht steht.
Intentionen und Ziele dieses Vorhabens
- Bereitstellung fallrelevanter Informationen: Im Kontext einer Verurteilung liegen dem Gericht bereits Informationen vor, ob eine Bewährungs-hilfeunterstellung sinnvoll erscheint oder ob andere begleitende Maßnahmen (Auflagen, Therapieweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich) im speziellen Fall indiziert sind
- Treffsicherheit des Angebotes: Der Anteil jener Klienten, für die Bewährungshilfe das angemessene Mittel zur Rückfallvermeidung darstellt, wird durch eine frühzeitige Indikationsempfehlung erhöht.
Auf Basis dieser Maßnahme lässt sich die Fallbelastung von Bewährungshelfern erheblich senken, insofern jene Klienten entfallen, für die andere Maßnahmen Erfolg versprechender sind
Broschüre zum Download:
Gerichtshilfe
Poster zum Download:
Gerichtshilfe-Poster





